TAT und RAT
Tauschgemeinschaft
Gemeinschaftsregeln
Die Tauschgemeinschaft ist für alle offen, die die Gemeinschaftsregeln anerkennen. Es werden Fähigkeiten und Waren untereinander gegen Zeit getauscht. Jeder Teilnehmer bekommt eine Tauschnummer mit der in der Gemeinschaft verrechnet wird. Die Tauschgemeinschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss der gegenseitigen Hilfe und keine juristische Person. Daher bestehen keine rechtlichen Ansprüche auf Art der Ausführung, für den Wert, Zustand oder die Qualität der Dienstleistungen, Hilfen und Tauschwaren. Alle Teilnehmer sind aufgefordert in der Tauschgemeinschaft mitzuarbeiten und sie nach außen u.a. durch Erstellen von Werbematerial, die Durchführung von Teilnehmer-Treffen oder Info-Veranstaltungen zu unterstützen und zu fördern. Daten der Teilnehmer sind innerhalb der Tauschgemeinschaft für alle offen.
Teilnehmerkonten
Jeder Teilnehmer erhält ein persönliches Konto ohne Verzinsung mit einem Limit von 900 Minuten für den Plus und Minusbereich. Eine Erhöhung des Limits übersteigende Buchungen sind evtl. kurzfristig durch Beschluss der Gemeinschaft möglich. Die Summe aller Minuten auf den Teilnehmerkonten ist gleich Null. Daher ist es notwendig, dass einige Teilnehmer auf ihren Konten zeitweilig in den Minusbereich gelangen. Je mehr Minuten in Umlauf gebracht werden, desto besser funktioniert das System. Je mehr gehortet wird, desto weniger kommt der Austauscheffekt zum Tragen. Die Tauschpartner prüfen eigenständig die Zahlungsfähigkeit des jeweils anderen anhand der Kontostände. Die Kontoverfügung über das persönliche Konto hat nur der Kontoinhaber. Die Tauschgemeinschaft führt ein gemeinsames Verwaltungskonto. Für die Verwaltung der Teilnehmerkonten fallen keine Kosten an.
Zeitung
Die Teilnehmer verwalten ihr Konto und die Anzeigen in der Zeitung selbst. Jeder Teilnehmer soll mindestens drei Angebote per Anzeige in die Zeitung einbringen und seine Angebote und Nachfragen selbst online verwalten. Teilnehmer ohne Online-Zugang erhalten einen Partner aus der Tauschgemeinschaft für die Abwicklung. Die Teilnehmer nehmen anhand der Telefonliste selbstständig Kontakt miteinander auf. Angelegenheiten die mit der Tauschgemeinschaft nichts zu tun haben sind aus der Zeitung herauszuhalten.
Buchungen
Beide Tauschpartner füllen die Buchungsquittung aus und unterschreiben sie. Der Minutengeber verbucht dann die Quittung Online. Um Missverständnisse zu vermeiden sollten die Tauschkonditionen vor jedem Tausch ausgehandelt werden! Die Tauschpartner sind hier selbst verantwortlich.
Preisfindung/Wertschätzung
Zeit ist die Verrechnungseinheit in der Tauschgemeinschaft. Der Tauschpreis für Waren soll zwischen den Tauschpartnern frei in Minuten ausgehandelt werden. Wir bitte hier um Fairness beim Tauschen.
Vertrauen und Vertrauensschutz
Die Werte auf den Konten stellen moralische Guthaben und Verpflichten der Tauschgemeinschaft gegenüber dar. Sie sind ein Versprechen auf eine Gegenleistung und könne nicht in einer offiziellen Währung eingefordert werden. Auch wenn die Tauschgemeinschaft keine Haftung für Tauschaktionen der Teilnehmer übernimmt, so möchten wir doch versuchen, das Vertrauen zu stärken. Deshalb muss beim Eintritt in die Tauschgemeinschaft jeder Teilnehmer persönlich erscheinen und seinen Personalausweis vorlegen.
Steuern
Die Verpflichtung, Steuern zu zahlen liegt bei denjenigen, die einen steuerpflichtigen Handel betreiben. Die Tauschgemeinschaft übernimmt auch hier keine Verantwortung bzw. Haftung für die Teilnehmer bezüglich des Ausweises steuerpflichtiger Vorgänge gegenüber den Behörden. Das Gleiche gilt für sozialrechtliche Fragen und Vorgänge.
Haftung
Die Tauschgemeinschaft übernimmt keine Vermittlung von Tauschgeschäften, sondern stellt über die eigene Zeitung lediglich eine Übersicht von Angebot und Nachfrage zur Verfügung. Zu Tauschgeschäften und für die Einhaltung der Gemeinschafsregeln sind ausschließlich die Teilnehmer berechtigt bzw. verpflichtet. Die Verantwortlichkeit für den Tausch liegt bei den Tauschpartnern. Dazu gehört u.a. das vorherige aushandeln der Tauschkonditionen. Außerdem ist es Sache der Teilnehmer, darauf zu achten, dass nicht gegen standesrechtliche Bestimmungen von Berufsgruppen gehandelt wird. Freiberufler und Selbstständige müssen ihre standesrechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen selbst beachten.
Kosten
Bei Eintritt in die Gemeinschaft ist eine Beitrittsgebühr von 5 Euro fällig um anfallende Kosten für die Gemeinschaft zu decken.
Austritt
Ein Austritt ist jederzeit möglich und muss schriftlich an die Tauschgemeinschaft erfolgen.
Teilnehmer können nach Beschluss der Tauschgemeinschaft ausgeschlossen werden, wenn sie gegen Regeln verstoßen oder der Gemeinschaft Nachteile bringen.
Stand 14.3.2010